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   LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10 U.   

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LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10 U. (https://dejure.org/2011,24464)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.2011 - 4a O 30/10 U. (https://dejure.org/2011,24464)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 4a O 30/10 U. (https://dejure.org/2011,24464)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Zwar trifft es zu, dass dann, wenn mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, es der Schutzrechtsinhaber in der Hand hat, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Schutzrechtsinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, S. 123 = GRUR 1990 S. 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2005, S. 316 - Fußbodenbelag).

    Die Kombination muss vielmehr in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die aus der Sicht des Fachmanns den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist; anderenfalls wird etwas beansprucht, von dem auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennbar ist, dass es von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll, und das daher gegenüber der angemeldeten Erfindung ein aliud darstellt (BGH GRUR 2008, 60, 63 f. - Sammelhefter II; vgl. auch BGH, GRUR 1990, S. 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2002 S. 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).

  • BGH, 21.12.2004 - KVZ 3/04

    Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Soweit sich die Beklagte demgegenüber darauf beruft, eine Bindung an die Patronen der Klägerinnen sei kartellrechtswidrig (§§ 19, 20 GWB), verkennt sie, dass gewerbliche Schutzrechte gerade darauf gerichtet sind, ihrem Inhaber eine Ausschließlichkeitsposition zu vermitteln, die er dann selbstverständlich auch durchsetzen können muss (vgl. EuGH GRUR 2005, 524, 526 - IMS/Health; Benkard/Rogge, PatG 10. Auflage, § 24 PatG Rz. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes führt eine marktbeherrschende Stellung des Schutzrechtsinhabers damit lediglich äußerstenfalls zu dessen Verpflichtung, Zwangslizenzen an seine Wettbewerber zu vergeben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (EuGH GRUR 2005, 524, 525 ff - IMS/Health; BGH GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes führt eine marktbeherrschende Stellung des Schutzrechtsinhabers damit lediglich äußerstenfalls zu dessen Verpflichtung, Zwangslizenzen an seine Wettbewerber zu vergeben, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (EuGH GRUR 2005, 524, 525 ff - IMS/Health; BGH GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Sind Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben Bestandteil eines Schutzanspruchs, können sie vielmehr an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 2008, 896, 897 - Tintenpatrone; BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1979, 149 - Schießbolzen; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Sind Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben Bestandteil eines Schutzanspruchs, können sie vielmehr an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 2008, 896, 897 - Tintenpatrone; BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1979, 149 - Schießbolzen; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Die Kombination muss vielmehr in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die aus der Sicht des Fachmanns den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist; anderenfalls wird etwas beansprucht, von dem auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennbar ist, dass es von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll, und das daher gegenüber der angemeldeten Erfindung ein aliud darstellt (BGH GRUR 2008, 60, 63 f. - Sammelhefter II; vgl. auch BGH, GRUR 1990, S. 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2002 S. 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Sind Zweck-, Wirkungs- oder Funktionsangaben Bestandteil eines Schutzanspruchs, können sie vielmehr an dessen Aufgabe teilnehmen, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 2008, 896, 897 - Tintenpatrone; BGH GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; GRUR 1979, 149 - Schießbolzen; GRUR 2006, 923 - Luftabscheider für Milchsammelanlage).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Die Kombination muss vielmehr in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellen, die aus der Sicht des Fachmanns den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist; anderenfalls wird etwas beansprucht, von dem auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennbar ist, dass es von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll, und das daher gegenüber der angemeldeten Erfindung ein aliud darstellt (BGH GRUR 2008, 60, 63 f. - Sammelhefter II; vgl. auch BGH, GRUR 1990, S. 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2002 S. 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 30/02

    "Einkaufswagen II"; Nichtigkeit eines Patents wegen Erteilung über den Inhalt der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Der Schutzanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (BGH GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; BGH GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10
    Der Schutzanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (BGH GRUR 2000, 1015, 1016 - Verglasungsdichtung; BGH GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; BGH GRUR 2005, 1023, 1024 - Einkaufswagen II).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02

    Fußbodenbelag

  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

  • BGH, 20.06.2000 - X ZB 5/99

    Erweiterung des Gegenstandes einer Patentanmeldung

  • LG Düsseldorf, 10.12.2018 - 4a O 142/17

    Rechtsanwaltsvergütung

    Auch wegen der Verletzung des parallelen Gebrauchsmusters DE 20 2006 020 XXX U1 (im Folgenden: DE XXX) wurde die U gerichtlich in Anspruch genommen (LG Düsseldorf: 4a O 30/10; OLG Düsseldorf: I-2 U 56/11).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2017 - 4a O 178/15

    Zahlungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Tätigkeit

    Zwischen denselben Parteien wurden des Weiteren Verletzungsverfahren wegen des parallelen Gebrauchsmusters DE 20 2006 020 XXX U1 (im Folgenden: DE "XXX) vor dem Landgericht Düsseldorf, Az.: 4a O 30/10 (B VG) und Az.: 4a O 196/10 (Beklagte zu 2), und später vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-2 U 56/11 (B VG) und Az.: I-2 U 28/12 (Beklagte zu 2), anhängig.
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